18.04.2021 – Zusammenfassung der Gründe für den Einspruch
Zusammenfassung der Gründe für meinen Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Löhnberg vom 14.03.2021 gemäß §§ 49, 25 Abs. 1 KWG Hessen. 1. Wählerbeeinflussung im Rahmen der amtlichen Überbringung der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen Unmittelbar mit der Wahlhandlung darf keine Beeinflussung der Wähler stattfinden (§ 17a KWG). Bei der Überbringung der Wahlscheine…
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