Stellungnahme der FW zum Nachtragshaushalt 2021 am 16.11.2021

An der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nahmen für die Freien Wähler Frau Pfeiffer und ich (Ute Deißmann-Hauser) teil. Nicht alle Fragen konnten zu unserer vollständigen Zufriedenheit geklärt werden.

  1. Deshalb wurden Im Anschluss an die HuF (Haupt- und Finanzausschuss) am 4.12. folgende Unterlagen von uns angefordert:
    1. das Schreiben des Regierungspräsidenten, das bestätigt, dass der § 6 der Haushaltssatzung gestrichen werden kann bzw. soll
    2. das Schreiben des Regierungspräsidenten, aus dem hervorgeht, das für das Haushaltsjahr 2021 kein Haushaltssicherungskonzept nötig ist

Zu a) Der § 6 beinhaltet die Feststellung, ob ein Haushaltssicherungskonzept notwendig ist oder nicht und MUSS zwingend in der Haushaltssatzung aufgeführt werden. Ansonsten ist diese Satzung, die am 23.7.2021 veröffentlicht wurde, ungültig. Dieser Paragraph wurde in dieser Woche (Mail vom 14.12 2021) eingefügt und lautet: „Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.“ (§ 92 a)

Zu b) Die Begleitverfügung des Regierungspräsidenten vom 8. Juli 2021 wurde uns am 15. Dezember 2021 zugesandt! Hieraus geht hervor, dass kein Haushaltssicherungskonzept beschlossen werden musste. Jedoch wird in der Begleitverfügung des Regierungspräsidenten ausdrücklich im Schlusssatz (Seite 6 der Begleitverfügung) vermerkt: „Ich bitte, diese Verfügung der Gemeindevertretung gemäß § 50 Abs. 3 HGO im vollständigen Wortlaut bekanntzugeben.“ Dies ist nicht erfolgt!

Des Weiteren wird mitgeteilt (Seite 3 der Begleitverfügung):

„…Da die Gemeinde Löhnberg den Ausgleich im ordentlichen Ergebnis im Jahr 2021 vorsieht und dies auch bis zum Haushaltsjahr 2024 ohne Einsatz der ordentlichen Rücklage erwartet, ist davon auszugehen, dass sie wirtschaftlich in der Lage sein wird, den Schuldendienst zu bedienen. Trotzdem sind Nettoneuverschuldungen grundsätzlich problematisch, da durch die Übernahme neuer Verbindlichkeiten zukünftige Haushalte belastet werden. Daher sind alle Anstrengungen zu unternehmen, eine Nettoneuverschuldung möglichst zu vermeiden.“

 Wurde hieran gedacht,

– als der Rathausplatz neu gepflastert und angelegt wurde?

– als das Bronzemodell für den neuen Heimauer Park angeschafft wurde?

– als der Sauerborn neu angelegt wurde?

Außerdem weist die Begleitverfügung explizit in ihren Hinweisen und Auflagen darauf hin, dass über die Entwicklung des Haushaltsvollzugs gegenüber der Gemeindevertretung eine Berichtspflicht besteht nach § 28 GemHVO. (erfolgte am 9.9.21 mündlich)

Wir gehen davon aus, dass diese Berichte in schriftlicher Form erfolgen sollen, denn auch der Regierungspräsident besteht auf diesen Berichten zum 31.7.21 und zum 30.11.2021.

Die Auflagen der Begleitverfügung vom 8.7.2021 sehen wir in den genannten Punkten nicht erfüllt! Sie wurden übergangen und wir als Gemeindevertreter wurden nicht nach Recht und Gesetz informiert.

Die gesamte Begleitverfügung sollte der Gemeindevertretung bekanntgegeben werden.

  1. Zusätzlich fehlen auch 2021 die Berichte aus den Gesellschaften, der Energiegesellschaft und der Wohnungsbaugesellschaft, so dass wir den aktuellen Schuldenstand der Gemeinde Löhnberg nicht kennen.

Alle gesetzlichen Vorgaben müssen beachtet werden, damit die Fraktion der Freien Wähler einer Haushaltssatzung bzw. einem Nachtragshaushalt zustimmen können.

Entgegen der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 1.12.2021 und nach ausführlicher Beratung traf die Fraktion der Freien Wähler die Entscheidung, dem Nachtragshaushalt 2021 nicht zuzustimmen.