Frage: „Schrottautos dürfen nicht endlos auf Privatbesitz gelagert werden“ (siehe Bayrische Staatszeitung https://bit.ly/3Fg57W7) – in Löhnberg scheinbar schon. Wir fragen nach: „Wurde bezüglich des abgemeldeten Schrott-PKW neben dem Friedhof Niedershausen etwas unternommen?“ „… die Gemeinde selbst hat keine Handhabe …!“

Hier der genaue Wortlaut der Frage an den Bürgermeister bzw. den Gemeindevorstand:

„Wurde bezüglich des abgemeldeten PKW (Schrott-PKW), der bereits seit mehreren Monaten direkt neben dem Parkplatz am Friedhof Niedershausen steht, etwas unternommen? Wenn ja: was? Wenn nein: warum nicht Mittlerweile wird dort offensichtlich auch noch weiterer Müll abgelegt. Bilder sind beigefügt. Dies ist kein ansprechender Anblick für Trauergäste und Friedhofsbesucher.“

Die Antwort:

„Der Sachverhalt ist der Gemeindeverwaltung bekannt. Das Fahrzeug steht nicht auf dem Grundstück der Gemeinde. Das Fahrzeug sollte entfernt werden. Deshalb wurde der Eigentümer informiert, dass er dies tun sollte. Die Gemeinde selbst hat allerdings keine Handhabe, weil es sich um ein Privatgrundstück handelt.“

Sie fragen sich, was das nun konkret heißt? – wir uns auch…und werden deswegen noch einmal nachhaken – und auch etwas tiefer recherchieren. Zum Beispiel, was es mit der Aussage von einem Anwalt aus 2013 auf sich hat. Dort heißt es nämlich: “Grundsätzlich darf ein nicht angemeldetes Auto erst einmal nur auf umfriedeten Gelände abgestellt werden. Steht es auf einem Parkplatz an einer öffentlichen Straße, dann ist es unerheblich, ob der Parkplatz selbst Privatgrund ist oder nicht; das Abstellen des Fahrzeugs stellt dann eine Sondernutzung dar. Durch die fehlende Umfriedung wird der Parkplatz automatisch öffentlicher Verkehrsraum, auch wenn der PKW ansonsten nicht stört und mit Nummernschild auch immer dort gestanden hat.”