Daseinsvorsorge und Versorgung im Alter ist kommunaler Auftrag. Vorschlag: Gemeindeschwester 2.0

Die Demographie stellt gerade ländliche Kommunen, wie auch unser Löhnberg vor große Herausforderungen. Damit eine langfristige Versorgung der Bürger auch in hohem Alter in der gewohnten Umgebung und zu Hause sichergestellt ist, benötigen wir neben all den bereits vorhandenen Einrichtungen, ein transparentes und zielgerichtetes Konzept, das die Bedürfnisse und Wünsche von Betroffenen und Angehörigen miteinbezieht und den Bürgern eine gleichwertige Versorgung in allen Ortsteilen garantiert.

Gute Information und Beratung sowie die Vermittlung der erforderlichen Hilfen, können schnell und unbürokratisch abrufbar sein und schnelle, flexible Lösungen für ein würdevolles Altern in kurzer Zeit bereitstellen. Neben den professionellen Akteuren und baulichen Einrichtungen, über die Löhnberg verfügt, sind vor allem Familien, Nachbarn und Freunde die wichtigsten Ressourcen und häufig über viele Jahre in die Organisation und Durchführung von Pflege und Versorgung eingebunden.

Um als Kommune gemeinsam mit allen Beteiligten die beste Lösung zu finden, ist eine Vernetzung von Hilfen und Angeboten unabdingbar. Wir brauchen Transparenz und eine Vielfalt an Angeboten und Anbietern, denn die langfristige häusliche Versorgung verzehrt enorme Kräfte, Nerven und nicht zuletzt auch finanzielle Mittel.

Da gute Pflege langfristig teuer ist – sei es durch eine professionelle Kraft zu Hause oder durch Zahlung hoher Eigenanteile im stationären Bereich – brauchen wir gute und umsetzbare Alternativen. Denn eine Überlastung der privaten Haushalte führt zu negativen Finanzentwicklungen der Kommune, umso mehr Sozialhilfen zum Ausgleich, ausgezahlt werden müssen.

Es gibt bundesweit viele Modelle, wie das der Gemeindeschwester 2.0 im Rheinland, um eine einheitliche Versorgungsstruktur, unter Einbezug der Vielfalt aller Akteure, effizient und innergemeindlich umzusetzen. Wir alle können dazu beitragen, dass ältere Menschen – und irgendwann wir selbst- auch bei körperlichen oder kognitiven Einschränkungen so lange wie möglich im eigenen Haushalt leben können. Denn Grundrechte wie Selbstbestimmung, Freiheit, freie Wahl des Wohnraumes sind auch im Alter einzuhalten, wenn eine menschenwürdige Versorgung als kommunales Ziel gilt. Und wenn es um die Menschen geht, müssen diese Menschen mitreden und als Gemeinschaft dafür Sorge tragen, dass die Schwachen und Alten innerhalb der Gesellschaft bleiben und sein dürfen.

Hierzu können verschiedene Wege der Förderung vom Land Hessen bis zu EU- Fördertöpfen genutzt werden.