Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeister-Direktwahl
Ja! Aufgrund diverser Unstimmigkeiten (Genaueres siehe 128/21AK /AK) habe ich Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Löhnberg vom 14.03.2021 gemäß §§ 49, 25 Abs. 1 KWG Hessen eingelegt!
Ich war eigentlich mit dem Wahlergebnis vom 14. März zufrieden. Eigentlich – aber was im Nachhinein bekannt wurde, kann ich – nach langen und intensiven Gesprächen mit meiner Familie und den Freien Wählern – nicht unwidersprochen hinnehmen. Es geht mir mit meinem Einspruch nicht darum, mich zum Gewinner „durchzuklagen“, sondern um humane Werte. Ausschlaggebend für diesen Schritt war eine Rückfrage im Rahmen eines Sondierungsgespräches mit der CDU, wie denn aus meiner Sicht das Gespräch zwischen der stellvertretenden Wahlleiterin und mir stattgefunden hat … auf diese Weise erfuhr ich, dass der Vorwurf die Runde macht, ich hätte sie bedroht. Das lasse ich nicht auf mir sitzen! Punkt.
Ich weiß darum, dass es Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde geben wird, die diesen Einspruch nicht nachvollziehen können. Ich trage das Risiko, dass man mir nachsagen wird, ich könne nicht verlieren. Aber das alles ist nichts dagegen, dass man mir nachsagt, ich hätte jemanden bedroht!
Und wenn diese derart üble Nachrede dafür genutzt wurde, um Stimmung gegen mich zu machen und die Wahl damit zusätzlich zu beeinflussen (in meinem Einspruch geht es nämlich auch noch um andere Punkte), dann ist das im Grunde sehr gut gelaufene Wahlergebnis nichts mehr wert.