Die Fraktion der FW stimmten nach eingehender Beratung und Prüfung der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Gemeinde Löhnberg für das Haushaltsjahr 2022 nicht zu.
Begründung:
Trotz mehrfacher Nachfrage und Aufforderung unserseits wurde der Beteiligungsbericht der einzelnen Gesellschaften vom Geschäftsjahr 2020 (trotzdem dies in der HGO §123a eindeutig bis 30.09. des Folgejahres gefordert wird) immer noch nicht vorgelegt. Dabei ist für uns unerheblich, dass der Bericht aufgrund einer Vorgabe der Revision (was zweifellos auch seine Gründe haben wird) außer von einem Steuerberater auch noch von einem Abschlussprüfer geprüft werden muss. Denn auch schon der Beteiligungsbericht 2020 für das Geschäftsjahr 2019 konnte, ohne dass eine Prüfung durch besagten Abschlussprüfer notwendig war, erst im Dezember 2020 vorgelegt werden.
Hier handelt es sich eindeutig um eine Missachtung gesetzlicher Vorgaben. Gemäß §121 Abs. 7HGO sind wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde so zu führen, dass sie einen Überschuss für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, auch das ist offensichtlich nicht der Fall, denn eine Patronatserklärung, nach der sämtliche Verluste der Gesellschaft durch die Gemeinde Löhnberg ausgeglichen werden, musste ja auch bereits von der Gemeindevertretung am 25.06.2020 beschlossen werden. Aufgrund des fehlenden Beteiligungsberichtes ist es im Moment unmöglich den kompletten Schuldenstand der Gemeinde Löhnberg für das kommende Geschäftsjahr zu ermitteln.