Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

im Vorfeld zur 18. Sitzung der Gemeindevertretung Löhnberg, die am Abend des 7. März 2024 im Dorfgemeinschaftshaus „Löhnberger Lilie“ stattfand, zeigte sich durch die beachtliche Teilnahme von 50 Personen das starke Interesse der Öffentlichkeit an den Initiativen und Themen, welche von der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“ eingebracht wurden.

 

Angesichts der bedauerlichen Ignoranz und des klaren Mangels an Kooperationsbereitschaft seitens des Bürgermeisters, sah sich die Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“ gezwungen, rechtliche Schritte zu ergreifen. Deshalb richtete man sich mit einem sogenannten „Eilantrag“ an das Verwaltungsgericht in Wiesbaden, um eine Antwort auf mehrere dringende Fragen bezüglich der prekären Finanzlage der Gemeinde Löhnberg zu erzwingen (Fragen 1 bis 10 vom 16.11.2023).

 

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden unter dem Vorsitz des Richters Dr. Buus zugunsten der Transparenz und Informationspflicht entschieden hat. Laut Beschluss des Gerichtes muss Bürgermeister Dr. Frank Schmidt nun die offenen o. g. Anfragen in der besagten Sitzung beantworten.

 

Während der besagten Sitzung nahm unser Bürgermeister Dr. Frank Schmidt die Gelegenheit wahr, auf die 27 Anfragen, mehr oder weniger, einzugehen, die seit dem 16. November 2023 von der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“ vorgebracht, jedoch bis zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet worden waren.

 

Hier nun die Zusammenstellung der kompletten 27 Anfragen und den dazugehörigen Antworten durch unseren Bürgermeister Dr. Frank Schmidt aus unserem Gedächtnisprotokoll. Sie können diese Seite auch komplett als PDF Datei am Seitenende oder direkt HIER herunterladen (Größe: 221 KB).

 


 

1. Anfrage zum 16. November 2023:

 

Die HH (Haushalt) 2020 und 2021 schlossen erheblich schlechter ab wie es vorab im jeweiligen HH (Haushalt) prognostiziert wurde.

 

Prognose für 2020 war 527.982 € Überschuss / vorläufiges Ergebnis nun 6.641 €.

Differenz 521.341 €

 

Prognose für 2021 war 501.548 € Überschuss / vorläufiges Ergebnis nun minus 927.445 €.

Differenz 1.428.993 €

 

Prognose für 2022 war 929.440 € Überschuss.

Differenz ?

 

a) Welches vorläufige Ergebnis wird für 2022 zu erwarten sein?

 

b) Wird es jetzt in Löhnberg zur Regel, dass zwischen Prognose und Ergebnis solche Differenzen liegen?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Das vorläufige Ergebnis 2022 ist noch nicht abgeschlossen, aber in den nächsten Wochen. Zur Haushaltsberatung und – Verabschiedung muss dies auch vorliegen.

 

 

2. Anfrage zum 16. November 2023:

 

„Der Kassenkredit musste von 1,5 Mio. € um 500.000 € aufgestockt werden, um Liquiditätsengpässe abzufangen, die durch Ausbleiben von geplanten Gewerbesteuer-Vorauszahlungen entstanden sind (größter Betrieb in Löhnberg)“. Das war die Aussage des BGM in der 15. GVE-Sitzung am 14.09.2023. Der größte Betrieb von Löhnberg zahlt allerdings schon seit Jahren nur eine geringe Gewerbesteuer (jährlich ca. 50.000 € – 60.000 €) in Löhnberg.

 

Warum wird dann der Liquiditätskredit um 500.000 € (also das 10 fache der angeblich ausbleibenden Gewerbesteuervorauszahlung) erhöht?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Zum Thema Kassenkredit gibt der Bürgermeister keine Antwort.

 

 

3. Anfrage zum 16. November 2023:

 

Liquiditätskredit

 

a) Wie wurde der Liquiditätskredit von 1,5 Mio. € zum 31.12.2022 abgelöst?

 

b) Von was/welchem Geld soll die Rückzahlung des Liquiditätskredits für 2023 von mittlerweile 2 Mio. € bis 31.12.2023 möglich sein?

 

c) Wenn der Liquiditätskredit doch laut gesetzlicher Vorgabe zum 31.12.2022 abgelöst/ausgeglichen wurde, für was benötigte man dann sofort am 02.01.2023 wieder einen Liquiditätskredit von 1,5 Mio. € ?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Der Liquiditätskredit für 2022 wurde vom laufenden Konto abgebucht. Der Liquiditätskredit von 2023 konnte auf Grund der finanziellen Situation nicht zurückgeführt werden.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Zur Frage, warum sofort Anfang des Jahres (in diesem Fall am 02.01.2023) wieder ein neuer Liquiditätskredit aufgenommen wurde, erhielten wir folgende Antwort: Liquiditätsengpässe lösen sich nicht immer automatisch gleich am Jahresanfang auf.

 

 

Nachfrage der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Die Ablösung von dem Liquiditätskredit zum 31.12 2023 war nicht möglich, gab es eine Ausnahmegenehmigung?

Antwort des Bürgermeisters zur Nachfrage:

Der Kredit wurde nicht abgelöst. Dies wurde der Aufsicht mitgeteilt.

 

 

4. Anfrage zum 16. November 2023:

 

Abwasserverband

 

a) Sind die ausstehenden 5 Raten (5x 72.000 €) an den Abwasserverband für das Geschäftsjahr 2022 nun mittlerweile bezahlt?

 

b) Welche Summe wurde für das Geschäftsjahr 2023 an den Abwasserverband bis 11/2023 gezahlt?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Die Anfrage zu den Zahlungen an den Abwasserverband vom November 2023 wird zurückgestellt und mit einer ähnlichen Anfrage zur aktuellen Sitzung beantwortet. Auf Grund der vergangenen Zahlungen an den Abwasserverband und die Kreisumlage hat sich das alles (die Zahlungen) jeweils um ein halbes Jahr verschoben.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Zahlungen an den Abwasserverband für 2022 beträgt 720.000 €; für 2023 beträgt die Summe ebenfalls 720.000 €; für 2024 sind es 820.000 €. Zahlung für die Kreis und Schulumlage für 2022 ca. 2,9 Mio.€ und für 2023 ca. 3,3 Mio. €. Man muss kein Rechengenie sein, um ausrechnen zu können, welche Summen auflaufen, wenn man ständig mit Zahlungen in Verzug ist.

 

 

5. Anfrage zum 16. November 2023:

 

Im Gemeindeblättchen Nr.41 vom 13.10.2023 war nachzulesen, dass Frau Julia Krug, die erst seit Januar 2023 bei der Gemeinde beschäftigt ist, vom Gemeindevorstand „mit Wirkung vom 04.10.2023 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Löhnberg, auf jederzeitigen Widerruf, bestellt wurde“.

 

Wie viele Standesbeamtinnen hat die Gemeinde Löhnberg denn nun mittlerweile beschäftigt?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass in Anfragen keine Namen genannt werden sollten. Den Titel Standesbeamtin gibt es nicht mehr, es sind lediglich Beamtinnen/Beamte.  Standesbeamtin/ Standesbeamter ist lediglich eine Zusatzqualifikation, die im Rahmen einer Fortbildung erworben wird, es ist keine Stelle. In der Gemeinde gibt es 3 Beamtinnen, die dieses Zusatzamt ausüben können. Hier steht man auch im Austausch mit der Gemeinde Merenberg und vertritt sich ggf. gegenseitig.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Diesbezüglich war ein Artikel mit den Namen im Gemeindeblättchen Nr.41 aus 2023 abgedruckt.

 

 

6. Anfrage zum 16. November 2023:

 

In der FAZ war dieses Jahr im Artikel „Das Wunder von Löhnberg“ folgendes nachzulesen: „Als nächstes will Schmidt die Sanierung der Burgruine am Ortsrand angehen. Vom Bund haben wir 5 Mio. € Förderung, vom Land brauchen wir noch 5 Mio. €, dann können wir das machen, sagt er“.

 

a) Liegt der Genehmigungsbescheid über 5 Mio. € vom Bund definitiv schon vor? Einen weiteren jahrelangen Leerstand bzw. ein nicht nutzen der Burg kann sich die Gemeinde Löhnberg auf Dauer nicht mehr leisten. Nach Kenntnis der FW war die Nachfrage bezüglich einer Burgvermietung so groß, dass der Gemeinde mittlerweile ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist! Tatsache ist allerdings, dass den FW ein gutes Konzept für eine Vermarktung/Vermietung unserer Burg vorgelegt wurde, so dass unsere Fraktion niemals einem mehr als 10 Mio. € (durch gestiegene Baupreise eher 20 Mio. €) verschlingenden Umbau zum Schloss zustimmen wird.

b) Wann wird endlich mit dem Beginn einer erforderlichen Sanierung der Burg zu rechnen sein, denn etwas anderes kann sich unsere Gemeinde nicht mehr leisten?

  

Antwort des Bürgermeisters:

Der Bewilligungsbescheid für die Sanierung der Burg in Höhe von rund 4.901.000 € durch den Bund liegt mit Datum 22.12.20 vor. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss für Denkmalschutz. Das ist aber nur die Hälfte. Die Gemeinde hat die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Maßnahme bekommen. Das ist das Baurecht, wodurch sofort angefangen werden könnte, wenn die zweite Hälfte auch genehmigt wird. Der Bund geht davon aus, dass das Land Hessen dieselbe Summe bereitstellt. Da aktuell die Regierung des Landes erst neu zusammengesetzt ist, werden neue Gespräche geführt werden. Diese Zuschüsse sind für zweckgebundene Maßnahmen gedacht.

Die Einnahmen durch die Burg sind stark reduziert, auch aufgrund der Klimaveränderungen. Im Jahr 2023 waren lediglich 3 Anfragen. Es finden weiterhin Trauungen in der Laneburg statt, hierbei wird auch der Rittersaal genutzt. Bis Ende 2023 war auch der Weinkeller zu mieten. Allerdings ist die Notbeleuchtung im Weinkeller defekt und muss erneuert werden. Diese soll nach Verabschiedung des Haushaltes 2024 repariert bzw. erneuert werden.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Bereits im Jahr 2021 (09.09.2021) stellte unsere Fraktion die Anfrage: Warum wird der Rittersaal, trotz großer Nachfrage zurzeit nicht vermietet? Die damalige Antwort vom BGM lautete: Dass es in den Rittersaal hineinregnen würde. (Dies ist allerdings auf keinem Bild im Gemeindeblättchen zu erkennen). Die Bausubstanz sei fraglich und es bestünde Gefahr durch herunterfallende Steine. (Warum werden dann trotzdem Führungen mit Kindern vom BGM durchgeführt?) Wie lange will man in Löhnberg noch warten, bis die Laneburg wieder genutzt werden kann? Tatsache ist, dass lediglich kleinere Sanierungsarbeiten ausgeführt werden müssten.

 

 

7. Anfrage zum 16. November 2023:

 

Es wurde uns von verschiedenen Quellen berichtet, dass die Gemeinde Löhnberg erhebliche Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen aufweist.

 

a) Teilen Sie uns bitte mit, wie viele fällige ausstehende Rechnungen es bis zum Stichtag am 30. September 2023 aus dem Jahr 2022 gibt und wie hoch die Gesamtsumme dieser unbezahlten Rechnungen ist.

 

b) Ebenso interessiert uns, wie viele fällige ausstehende Rechnungen es bis zum Stichtag am 30. September 2023 aus dem Jahr 2023 gibt und wie hoch die Gesamtsumme dieser unbezahlten Rechnungen ist.

 

Antwort des Bürgermeisters:

1.399.680 € sind aus dem Jahr 2023 bis 30.09. noch offen.

 

 

8. Anfrage zum 16. November 2023:

 

Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen LM NX 232

 

Ist das o. g. Fahrzeug in irgendeiner Form der Gemeinde Löhnberg zuzuordnen?

 

Wurde das o. g. Fahrzeug über die Gemeinde geleast, gemietet, finanziert oder gekauft?

 

-*- Wenn ja, welches Gremium hat dies genehmigt?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Zur Anfrage zum Dienstwagen verliest der Bürgermeister die Mitteilung der Kommunalaufsicht. Die Aufsicht bezeichnet den Anschlussvertrag an einen bestehenden Leasingvertrag als gängige Praxis. Es besteht hier ein Unterschied zu anderen Fahrzeugen. Der Vorgang ist Sache der Verwaltung.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um den Dienstwagen des Bürgermeisters Dr. Frank Schmidt, einen Volvo mit einem Grundpreis von ca. 50.000 €. Auf Grund von Extraausstattungen erhöhte sich der Anschaffungswert auf ca. 80.000 € und das in einer Gemeinde, welche vollkommen überschuldet ist. Auch für die Beschaffung von Dienstwagen gilt das Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (§93 Abs.3 Gemo). Zuvor ist daher, gerade in einer Gemeinde mit solch einer hohen Verschuldung, ein Wirtschaftlichkeitsvergleich anzustellen. Entstehen der Gemeinde durch einen Dienstwagen wesentlich höhere Aufwendungen als bei Abgeltung des Dienstreiseaufwands nach der reisekostenrechtlichen Regelung, hat die Beschaffung sogar zu unterbleiben oder müsste doch zumindest in den gemeindlichen Gremien beschlossen werden! Selbst wenn der Dienstreisebedarf eines hauptamtlichen Bürgermeisters die Beschaffung eines Dienstwagens rechtfertigt, sind Sonderausstattungen an den Grundsätzen der Notwendigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu orientieren und sollten doch wohl auf jeden Fall zu genehmigen sein.

 

 

9. Anfrage zum 16. November 2023:

 

Reinigung der Straßeneinläufe

 

-*- Wann wurde die letzte Reinigung von Straßeneinläufen veranlasst?

 

-*- In welchen Intervallen wird dies veranlasst und wie lange dauert solch eine Maßnahme?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Die Reinigung der Straßeneinläufe erfolgt zweimal im Jahr. Die Dauer ist jeweils eine Woche.

 

 

10. Anfrage zum 16. November 2023:

 

Förderung Gemeindewald

 

Im Haushalt 2023 ist auf Seite 16 unter B.1.2.6 Gemeindewald nachzulesen, dass die Gemeinde Löhnberg durch die Beantragung von Förderungen voraussichtlich Einnahmen von 93.345 € generieren wird.

 

Das würde bedeuten, dass die Kostenstelle 13050101 Forst – Gemeindewald – im ordentlichen Ergebnis nicht mit einem Minus von 19.761 € abschließt, sondern mit einem Plus von 71.363 €.

 

-*- Welche Summe von Förderungen konnte denn nun tatsächlich für das Haushaltsjahr 2023 generiert werden?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Die Förderung des Gemeindewaldes betrug 93.345 € und ist in den Haushalt 2023 eingeflossen. Allerdings wurden der Gemeinde 96.683 € zugewiesen, die entsprechend im neuen Haushalt 2024 Berücksichtigung finden.

 

 

11. Anfrage zum 25. Januar 2024 (unbegründet ausgefallen)

Während der 17. Sitzung der Gemeindevertretung am 14. Dezember 2023 teilte der Bürgermeister mit, dass der Liquiditätskredit in Höhe von 2 Millionen Euro bis zum 31. Dezember 2023 nicht zurückgeführt werden kann, obwohl dies gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vorgeschrieben ist.

Besteht in diesem Zusammenhang eine Ausnahmegenehmigung vom Regierungspräsidium (RP)?

Oder wurde hier ähnlich wie im Jahr 2022 vorgegangen, indem das Konto des Liquiditätskredits vorübergehend über den Jahreswechsel auf null Euro gesetzt wurde?

Antwort des Bürgermeisters:

Der Liquiditätskredit 2023 konnte nicht zurückgeführt werden.

 

 

 

12. Anfrage zum 25. Januar 2024 (unbegründet ausgefallen)

Wurden vom Gemeindevorstand zwischen dem 1. Dezember 2023 und dem 31. Dezember 2023 weitere Kreditaufnahmen oder ein zusätzlicher Liquiditätskredit beschlossen?

 

Falls ja, in welcher Höhe und für welche Zwecke ?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Es gab keinen zusätzlichen Liquiditätskredit, sondern der Liquiditätskredit von 2023 wurde in gleicher Höhe (2 Mio. €) wieder aufgenommen. Es handelt sich lediglich um eine automatische Verlängerung, allerdings bei einem anderen Kreditinstitut.

Außerdem erläuterte der Bürgermeister noch folgendes: Im November 2023 wurde das genehmigte Investitionsdarlehen in Höhe von 1.060.000 €, wie in der Haushaltsgenehmigung enthalten, vom Gemeindevorstand aufgenommen.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Laut Gesetz müssen die Liquiditätskredite bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres zwingend zurückgeführt werden. Es gibt keine automatische Verlängerung der Liquiditätskredite. Wenn dieser nicht bezahlt werden kann, ist eine Ausnahmegenehmigung von Seiten des Regierungspräsidiums in Gießen (RP) notwendig.

 

 

13. Anfrage zum 25. Januar 2024 (unbegründet ausgefallen)

Wann ist mit dem Bau der Brücke am Radweg im Kallenbachtal zu rechnen?

 

Welche finanziellen Aufwendungen sind für die Brücke veranschlagt, und wer trägt sämtliche Kosten, einschließlich Planungsausgaben und andere damit verbundene Kosten?

Antwort des Bürgermeisters:

Geplant ist dies für Ende März 2024. Die Kosten für die Kallenbachbrücke trägt zu 100% das Land Hessen. Allerdings finanziert das Land Hessen zu 100% nur Radwege in einer Breite von 2,50 Meter. Der Radweg in Löhnberg ist jedoch breiter gestaltet, sodass bei Bedarf auch andere Fahrzeuge darauf fahren können, ohne die Seitenränder zu beschädigen. Die Mehrkosten trägt nicht das Land Hessen.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Ob die 100% ige Kostenübernahme für diese Brücke vom Land Hessen gewährleistet ist, kann von uns nicht beurteilt werden. Die weiteren Kosten für die breiteren Radwege zahlt jedenfalls die Gemeinde Löhnberg selbst.

 

Nachfrage der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Wie hoch sind die Gesamtkosten der Kallenbachbrücke?

Antwort des Bürgermeisters zur Nachfrage:

1.200.000 € betragen die Kosten.
Dr. Frank Schmidt weist darauf hin, dass es grundsätzlich keine schriftliche Beantwortung auf Fragen gibt.

 

 

14. Anfrage zum 25. Januar 2024 (unbegründet ausgefallen)

Die Süwag hatte die Übernahme von 74,9% der Stammeinlagen der Energiegesellschaft zum 01.01.2024 geplant.

 

Ist dieser Übernahmeprozess mittlerweile abgeschlossen und hat die Gemeinde Löhnberg eine Kapitalerhöhung oder Einbringung von Kapitalrücklagen in Verbindung mit diesem Vorgang durchgeführt?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Die Kapitalerhöhung der Energiegesellschaft ist bereits 2023 umgesetzt worden. Die Gespräche zur Übernahme der Gesellschaft durch Syna/Süwag sind in der Endphase und sollen in der Kalenderwoche 11 erfolgen. Im Zusammenhang mit dem Baugebiet Taunusblick 2 sollen auch die Grundschule und der Berliner Ring in die Energieversorgung einbezogen werden. Syna will Alternativangebote zur Gasversorgung machen.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

In der 14. GVE-Sitzung vom 01.06.2023 wurde vom Bürgermeister die Erklärung abgegeben, dass folgender Beschluss des Gemeindevorstandes vorliegt: Vor der Übernahme sollte noch eine Kapitalrücklage in Höhe von 289.000 € erfolgen. Dies ist vor der Übernahme noch eine „kleine Vergünstigung“ bzw. Reduzierung der bestehenden Verbindlichkeiten. Zur Erinnerung: Die Verbindlichkeiten der Energiegesellschaft beliefen sich im Jahr 2020 auf ca. 1 Mio. € (da uns der neue Beteiligungsbericht immer noch nicht vorliegt, können wir auch auf keine aktuelleren Zahlen zurückgreifen)

 

 

15. Anfrage zum 25. Januar 2024 (unbegründet ausgefallen)

Diese Frage bezieht sich auf das Fahrzeug mit dem Kennzeichen LM-NX 232 (Volvo XC 60).

 

a)        In welcher Kostenstelle im Haushaltsplan sind die aus dem entsprechenden Vertragsverhältnis resultierenden Zahlungsverpflichtungen (Leasingraten) zu finden?

b)        Wem steht dieses Fahrzeug zur Verfügung?

c)        Wie viele Mitarbeiter nutzen dieses Fahrzeug außer dem Bürgermeister?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Die im Haushalt 2023 ausgewiesene Kostenstelle der Leasingraten trägt die Nummer 01010101. Nur der Bürgermeister benutzt den Dienstwagen.

 

 

16. Anfrage zum 25. Januar 2024 (unbegründet ausgefallen)

Wie lässt sich erklären, dass das Liquiditätskreditkonto am 31.12.2022 einen Kontostand von Null Euro aufwies?

 

Durch welche Mittel oder Einnahmen wurde dieses Konto ausgeglichen?

 

Wurde hierfür eine Ausnahmegenehmigung vom Regierungspräsidium (RP) eingeholt?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Der Liquiditätskredit wurde am 31.12.2022 vom Girokonto überwiesen, wie dies bei Krediten so ist. Eine Ausnahmegenehmigung war, da der Kredit abgezahlt wurde, nicht nötig.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Hier gibt Bürgermeister Dr. Frank Schmidt keine konkrete Antwort bezüglich der Gelder.

 

 

17. Anfrage zum 25. Januar 2024 (unbegründet ausgefallen)

Sind die Zahlungen in Höhe von 720.000 € an den Abwasserverband für das Geschäftsjahr 2023 bis zum 31.12.2023 erfolgt?

 

Wurden die ausstehenden ca. 360.000 € aus dem Geschäftsjahr 2022 bis zum 31.12.2023 an den Abwasserverband entrichtet?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Die Zahlungen an den Abwasserverband erfolgen immer mit halbjähriger Verzögerung. Für 2023 waren noch 413.000 € offen zum 31.12.2023. im März 2024 sind es noch 247.000 €. Bis zur Jahresmitte 2024 sind alle Zahlungen für 2023 getätigt. Die Zahlungen von 2024 folgen dann bis Mitte 2025.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Warum sind dann Weilburg und Weinbach immer in der Lage ihre Zahlungen an den Abwasser-verband pünktlich zu tätigen ohne ständige Verzögerungen? Für das Jahr 2024 muss die Gemeinde Löhnberg dann auch noch 820.000 € bezahlen!

 

 

18. Anfrage zum 25. Januar 2024 (unbegründet ausgefallen)

Stimmt es, dass die Gemeinde Löhnberg den Großteil der siebenstelligen Gewerbesteuer-rückzahlung an den größten Arbeitgeber in Löhnberg in den nächsten 1-2 Jahren hauptsächlich durch erhöhte Schlüsselzuweisungen ausgeglichen bekommt?

 

Würde dies bedeuten, dass durch diese zusätzlichen Schlüsselzuweisungen der finanzielle „Schaden“ für die Gemeinde so gut wie ausgeglichen ist?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Die im Anfrage stehenden Aussagen stimmen so nicht. Da diese Zahlungen mehrere Jahre betreffen, handelt es sich hier auch um 3 verschiedene Schlüsselzuweisungen. Die Schlüsselzuweisungen gleichen nicht die Rückzahlungssumme der Gewerbesteuern aus.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Es wurde auch niemals behauptet, dass es einen 100% igen Ausgleich gab oder gibt. Aber Tatsache ist, dass ein nicht unerheblicher Ausgleich durch erhöhte Schlüsselzuweisungen (mindestens 50%) stattfindet! Das bedeutet, dass der „Schaden“ für die Gemeinde Löhnberg bei weitem nicht mehr bei 1 Mio. € liegt und für die finanzielle Situation der Gemeinde ursächlich ist.

 

 

19. Anfrage zum 25. Januar 2024 (unbegründet ausgefallen)

Wurde die Kreis – und Schulumlage von der Gemeinde Löhnberg

 

a)   für das Jahr 2022 komplett bezahlt?
Wenn nein, welcher Betrag ist noch offen?

 

b)   für das Jahr 2023 bis zum 31.12.2023 komplett bezahlt?
Wenn nein, welcher Betrag ist noch offen?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Die Kreis-und Schulumlage für 2022 ist bezahlt. Für 2023 sind noch 705.452 € offen. Auch hier wird mit 6-monatiger Verzögerung bezahlt. Insgesamt waren pro Jahr ca.3 Mio. € Kreis- und Schulumlage zu bezahlen. Für das Jahr 2023 waren es 3,3 Mio. €.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Für das Jahr 2024 sind mindestens auch 3,3 Mio. € zu zahlen.

 

20. Anfrage zum 25. Januar 2024 (unbegründet ausgefallen)

Ist es zutreffend, dass im Zeitraum September/Oktober 2023 eine Kassenprüfung in der Gemeinde Löhnberg im Rahmen einer Revision stattgefunden hat?

Falls ja, bitten wir um die schriftliche Vorlage des Prüfberichts.

 

Antwort des Bürgermeisters:

Im September 2023 fand eine Kassenprüfung statt.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Wir hatten nach dem Ergebnis dieser Kassenprüfung gefragt.

 

Nachfrage der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Wie war das Ergebnis der Kassenprüfung 2023 und gab es diesbezüglich einen Bericht?

Antwort des Bürgermeisters zur Nachfrage:

Der Bericht liegt vor und es ist ein Verwaltungsvorgang.

 

21. Anfrage zum 25. Januar 2024 (unbegründet ausgefallen)

Wie hoch ist die Gesamtsumme der noch bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Hessenkasse zum Stichtag 01.01.2024?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Am 01.01.2024 sind noch 2.769.718 € an die Hessenkasse zu zahlen.

 

22. Anfrage zum 25. Januar 2024 (unbegründet ausgefallen)

Wie hoch ist die Gesamtsumme aller Darlehen der Gemeinde Löhnberg zum Stichtag 01.01.2024, die im Finanzstatusbericht ausgewiesen werden muss?

 

Antwort des Bürgermeisters:
Die Gesamtsumme der Darlehen der Gemeinde Löhnberg liegt bei 18.817.945 €.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Die Verbindlichkeiten der gemeindeeigenen Gesellschaften (GmbH`s) sind in dieser Summe allerdings nicht enthalten.

 

 

 

 

23. Anfrage zum 7. März 2024

Erlöse und Kosten des Bürgerhauses „Löhnberger Lilie“

 

Wie hoch sind die Einnahmen aus der Vermietung der Immobilie „Lilie“ für die Geschäftsjahre 2022 und 2023. Hierzu bitte eine Aufstellung.

 

Wie hoch sind die Unterhaltskosten, untergliedert nach Heizkosten, Wartungskosten, Reparaturkosten, Stromkosten sowie Wasser- und Abwasserkosten, für dieselben Geschäftsjahre. Auch hierzu bitte eine Aufstellung.

 

Antwort des Bürgermeisters:

Die Löhnberger Lilie gehört der Wohnungsbau GmbH und wird in der Gesellschafterversammlung behandelt. Die Unterlagen der Gesellschaft befinden sich noch beim Wirtschaftsprüfer.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Immer, wenn der Bürgermeister keine genauen Zahlen nennen möchte, dann liegen die Unterlagen entweder beim Wirtschaftsprüfer oder beim Steuerberater. Diese „Spielchen“ kennen wir auch schon bezüglich der rechtzeitigen Vorlage der Beteiligungsberichte.

In den Gesellschaftsversammlungen könnten natürlich Fragen gestellt werden. Aber ob diese dann beantwortet werden, ist fraglich.

 

 

24. Anfrage zum 7. März 2024

Erlöse vom DRK Oberlahn / Weilburg

 

Wie hoch waren die Mieteinnahmen der Gemeinde Löhnberg vom DRK Oberlahn jeweils für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 durch die Vermietung von:

 

a) dem Zentrum für Tagespflege „Alte Schule“ (Schulstraße 19 und 21) und

b) der ehemaligen DRK-Kleiderkammer (Wallstraße 17/Ecke Taunusstraße)?

 

Antwort des Bürgermeisters:

In der Tagespflege Löhnberg gibt es 12 Plätze. Das DRK hat die Räumlichkeiten angemietet, bezahlt aber lediglich die Nebenkosten. Es bestehen keine Mieteinnahmen, was die gemeindlichen Gremien entschieden hatten. Ebenso wurden für die Kleiderkammer, die das DRK betrieb, lediglich Nebenkosten erhoben. Die Auslagerung nach Weilburg war notwendig, da die Räume u. a. zur Lagerung von Sandsäcken und Feldbetten benötigt werden. Hier war auch eine Dachsanierung notwendig.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Was haben diese Antworten mit unseren Fragen zu tun? Nichts!

 

 

25. Anfrage zum 7. März 2024

Gebührenfreie Kinderbetreuung

 

Im Rahmen der gebührenfreien Kinderbetreuung trägt die Gemeinde Löhnberg seit längerem die Kosten für das Angebot einer ortsansässigen Physiotherapeutin, sowie das Musikangebot einer ortsansässigen Musikschule mit monatlichen Festbeträgen. Welche Kosten entstanden der Gemeinde Löhnberg jeweils in den Jahren 2022 und 2023:

a) für das physiotherapeutische Angebot                                               

b) für das Musikangebot

Stimmt es, dass die Gemeinde Löhnberg die Verträge in Bezug auf diese Angebote gekündigt hat?

Wenn ja, ab wann werden diese von der Gemeinde finanzierten Angebote nicht mehr unterstützt?

Falls diese Angebote weiterhin in den Kindergärten stattfinden sollen, wer wird dann für die jeweiligen Kosten aufkommen?

Antwort des Bürgermeisters:

Folgende Kosten entstanden 2022 und 2023 für die musikalische Früherziehung und das physiotherapeutische Angebot:

a) Physiotherapie: 22.848 € für das Jahr 2022 und 73.780 € für das Jahr 2023

b) Musikalische Früherziehung: 10.080 € für das Jahr 2022 und 14.000 € für das Jahr 2023

Es ist richtig, dass das eine 100% ige Leistung der Gemeinde ist. Das Angebot wird bis zum Schuljahresende (Juli 2024) von der Gemeinde finanziert. Ab dem neuen Schuljahr/ Kindergartenjahr müssen diese Angebote wie VHS-Kurse laufen.

 

Nachfrage der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Frage zu den Angeboten der Physiotherapie und musikalischen Früherziehung und deren Finanzierung.

 

Antwort des Bürgermeisters zur Nachfrage:

Die Kurse laufen bis zu den Sommerferien. Ein Konzept für das neue Schul- und Kindergartenjahr wird vorgelegt. Es wird eine Kursförderung durch die Gemeinde geben.

 

 

 

26. Anfrage zum 7. März 2024

Förderprogramme für musikalische Früherziehung

 

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur unterstützt kulturelle Initiativen und Institutionen, sowie Kulturschaffende und ihre Projekte.

Es gibt bestimmte öffentliche Förderprogramme für die musikalische Früherziehung, aus denen Fördermittel bezogen werden können.

Ist es korrekt, dass die Gemeinde Löhnberg auch seit längerem solche Fördermittel erhält?

Wenn ja, seit wann und in welcher Höhe pro Jahr?                

Wie hoch war die Gesamtsumme, die aus diesem Förderprogramm für die musikalische Früherziehung an die ortsansässige Musikschule pro Jahr ausgezahlt wurde?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Es gibt keine Fördermittel für die musikalische Früherziehung für die Gemeinde.

 

 

27. Anfrage zum 7. März 2024

Unterhalt der Sportplätze

 

Seit einigen Jahren werden die vier Sportplätze der Gemeinde Löhnberg durch externe Firmen instand gesetzt bzw. hergerichtet. In diesem Zusammenhang hat der Bürgermeister jährliche Förderungen in Höhe von ungefähr 65.000 € gewährt, wobei etwa 17.000 € an die Firma Zeller aus Leun und 48.000 € an die Firma Cordel Bau gingen.

Ist es korrekt, dass die Kostenaufteilung wie folgt aussieht:

17.000 €          für die beiden Plätze in Niedershausen und Obershausen

48.000 €          für die beiden Plätze in Löhnberg

Warum sind die jährlichen Kosten für die Aufarbeitung durch die Firma Cordel Bau fast dreimal so hoch wie die der Firma Zeller?

Ist es zudem richtig, dass die Firma Cordel Bau diejenige ist, die zwei Hybridrasenplätze gebaut hat, die oft unbespielbar sind, und die auch für den Bau von zwei Tennisplätzen verantwortlich ist, die ebenfalls nicht richtig bespielbar sind und für etwa 140.000,- € erneuert werden müssen?

Antwort des Bürgermeisters:

Der Sport wird pro Jahr mit 200.000 € freiwilliger Leistung subventioniert. Die Sportplätze werden ebenfalls subventioniert. Für die Unterhaltung der Plätze sind die Vereine zuständig. Mit den Vereinen finden Gespräche statt. Die Gemeinde gibt Zuschüsse, es wird nach einer „Kompromisslinie“ gesucht. Weniger Kosten bedeutet erhöhter Einsatz der Vereine, d.h. der Eigenanteil steigt. Es könnte auch sein, dass die Aufsicht auf Grund der finanziellen Situation darauf besteht, dass die Vereine in Zukunft alle Kosten alleine tragen müssen.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Warum merkt man denn erst jetzt, dass man sich in einer desolaten finanziellen Lage befindet? Wie konnte man denn überhaupt jahrelang mit Geldern nur so um sich werfen? Auf die unterschiedlichen Rechnungen der Firmen (für 2 Plätze in Löhnberg mit 48.000 € p.a. und die beiden Plätze in Niedershausen und Obershausen mit 17.000 € p.a.) bezüglich der jährlichen Wartung der Sportplätze wurde nicht geantwortet. Warum eigentlich nicht?

 

 

Mündliche Anfrage während der Sitzung am 7. März 2024

 

Erfolgt die Umwandlung der Riehlstraße zur Einbahnstraße im Rahmen der laufenden Baumaßnahmen?

 

Antwort des Bürgermeisters zur Nachfrage:

Der Bürgermeister geht davon aus, dass die Riehlstraße wahrscheinlich zur Einbahnstraße wird.

 

Anmerkung der Fraktion „Freie Wähler – Bürger für Bürger“:

Warum muss immer noch darüber nachgedacht werden, schließlich gibt es einen Beschluss der Gemeindevertretung aus dem Jahr 2018 bezüglich Umwandlung der Riehlstraße zur Einbahnstraße.

 


 

Wir bleiben dran!

 

 

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