1. Nach einer Kommunalwahl ändert man die Geschäftsordnung einer Gemeinde und reduziert die Redezeit in der Gemeindevertretersitzung.
  2. Man ändert ebenfalls die Regeln bezüglich der Veröffentlichung der Protokolle einer solchen Sitzung, um nach Möglichkeit die Öffentlichkeit nicht zu informieren.
  3. Man verstößt gegen gesetzliche Regelungen, um eine Stellungnahme in öffentlichen Sitzungen zu verhindern.
  4. Man agiert mit Unwahrheiten und falschen Behauptungen, um politische Anträge trotz besseren Wissens in einer Gemeindevertretersitzung durchzusetzen.
  5. Man ändert nach einer Kommunalwahl die Anzahl der Mitglieder in Finanz- und Planungsausschüssen. Ebenso verfährt man mit den gemeindeeigenen Gesellschaften (GmbHs).
  6. Man versucht Mitglieder des Gemeindevorstandes mit Rufmord zu verleumden und dadurch in der Öffentlichkeit zu diskreditieren.
  7. Wenn einem die sachlichen Argumente nicht gefallen, fordert man Mitglieder im Gemeindevorstand auf, sich aufs Klo zu setzen und zeigt in öffentlicher Gemeindevertretersitzung einem Gemeindevertreter den Vogel.

Wer Angst hat vor Transparenz, der ändert kurzerhand Paragrafen der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung. Wenn dies auch nicht reicht, dann werden diese einfach missachtet. Rederechte und Fragerechte werden ungerechtfertigter Weise entzogen – so einfach ist das.

Raten Sie nun, in welcher Gemeinde/Kommune dies geschieht?